Antrag auf Erteilung des Führerscheins

Um einen Führerschein machen zu können, muss zunächst die passende Fahrschule gefunden werden. Beim Anmelden in der Fahrschule erhält man einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser Antrag ist ausgefüllt bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) abzugeben. Vor der Bewilligung des Antrags wird die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob die Beeinträchtigung das Fahren eines Autos beeinträchtigt und wenn ja wie. Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich in der Regel in der Zulassungsbehörde und diese ist oft an die Kreis- oder Stadtverwaltung angegliedert. (Möglicherweise Pop-Up des Begriffs Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle).

Ärztliches Gutachten und MPU

Zur Erteilung des Führerscheins wird in den meisten Fällen ein amts- oder fachärztliches Gutachten verlangt, welches die grundsätzliche Eignung nachweisen soll, ob man in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Das Gutachten soll die Behinderung genau bezeichnen und in allgemein verständlicher Sprache gehalten sein. Darüber hinaus sollte das Gutachten erklären, inwieweit die Behinderung die Fahrtüchtigkeit einschränkt. In den meisten Fällen reicht dieses „einfache” medizinische Gutachten aus. Es kann aber auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert werden. Um die Anerkennung eines Gutachtens seitens der Fahrerlaubnisbehörde sicherzustellen kann zur Erstellung einer MPU geraten werden. Im Gutachten bzw. der MPU sollte unter anderem unbedingt drinstehen, welche Medikamente eingenommen werden müssen und ob sich diese auf die Fahrtüchtigkeit auswirken könnten. Sowohl das Gutachten als auch die MPU müssen oft selbst gezahlt werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit Zuschüsse über die Kraftfahrzeughilfeverordnung zu erhalten.

In MPU werden Orientierungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen sowie die Konzentration daraufhin geprüft, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr gesteuert werden kann.

Fahrprobe und technisches Gutachten, Sehtest und lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Neben dem ärztlichen Gutachten und der MPU kann eine Fahrprobe und ein technisches Gutachten notwendig sein, bei dem festgelegt wird, welche Umbaumaßnahmen am eigenen Auto vorgenommen werden müssen. Diese Vorgaben werden dann auch in den Führerschein eingetragen. Das technische Gutachten wird vom TÜV erstellt.

Vor Antritt zur theoretischen und praktischen Prüfung müssen ein Sehtest und ein Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen gemacht werden. Hiermit ist KEIN Erste-Hilfe-Kurs gemeint. Die Kurse zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen haben einen Umfang von 8 Lehreinheiten. Ein Erste-Hilfe-Kurs hat 16 Lehreinheiten. Hat man bereits einen Erst-Hilfe-Kurs z.B. für eine Übungsleitertätigkeit gemacht, der nicht älter ist als zwei Jahre, wird dieser für den Führerschein anerkannt.

Umbau

In den Fahrschulen, die den Führerschein für Menschen mit Behinderung anbieten gibt es teilweise die Möglichkeit verschiedene Umbauten auszuprobieren und so die individuell richtigen Umbaumaßnahmen zu finden. Andere Fahrschulen haben keine umgebauten Autos und bieten das absolvieren des Führerscheins für Menschen mit Behinderung ausschließlich auf dem eigenen Auto an. Hierfür muss man allerdings vorab schon genau wissen, welche Umbaumaßnahmen am Auto getroffen werden müssen. Dies kann Schwierigkeiten bereiten, wenn man noch nie zuvor Auto gefahren ist, kann aber eine Möglichkeit sein, wenn man z.B. einen Unfall hatte und vorher ganz normal Auto gefahren ist. Hier gilt es für sich selbst die passende Variante zu finden.

Kosten

Die Kosten für den Führerschein, das ärztliche und technische Gutachten bzw. die MPU sollten vorab geklärt werden. In vielen Fällen müssen diese zumindest zum großen Teil selbst gezahlt werden. Man kann sich an verschiedene Stiftungen wenden und um finanzielle Unterstützung bitten, allerdings unterstützen diese auch nur in Einzelfällen. Geht es um den Umbau eines Autos, wird dieser in der Regel vom Arbeitsamt oder der Berufsgenossenschaft übernommen, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und man das Auto für die Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause nachweislich benötigt. Man kann sich auch an das Integrationsamt wenden, wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt. Dieses zahlt allerdings auch nur im Einzelfall. Auch hierzu findet man weitere Angaben in der KfzHV, die oft zumindest einen Zuschuss gewährt. Dies ist Einkommensabhängig.

In einigen Fällen ist eine Förderung im Sinne der Kraftfahrzeughilfeverordnung möglich.

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Es gibt einige wenige Fahrschulen, die sowohl Lernmaterial als auch Prüfungsmaterial auch in leichter Sprache bereitstellen. Bei Menschen mit Lernschwierigkeiten ist eine MPU unerlässlich zum Erhalt des Führerscheins.

Hinweis

Dieser Artikel dient der generellen Übersicht und versteht sich nicht als Rechtsberatung. Die Rechtsprechung unterliegt permanenten Änderungen. Im Zweifelsfall ist eine individuelle Rechtsberatung notwendig.