Impfungen schützen vor Krankheiten mit hoher Komplikationshäufigkeit, für die es keine ursächliche wirksame Therapie gibt. Der Aufbau und das Erhalten eines möglichst vollständigen Impfschutzes nach einem empfohlenen Standard gehört deshalb zu den heute selbstverständlichen Vorsorgemaßnahmen – selbstverständlich auch für Spina bifida und Hydrozephalus-Betroffene.
Die Empfehlungen zu den Impfungen werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) festgelegt. Die Ständige Impfkommission wurde 1972 vom damaligen Bundesgesundheitsamt eingerichtet und ist ansässig beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Rechtsgrundlage ist §20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes. Der aktuelle Stand kann auf der Internetseite des RKI eingesehen werden (www.rki.de). Impfpläne stehen auch in verschiedenen Übersetzungen zur Verfügung.
Impfplan (der Standardimpfungen, Stand: 22.08.2019)
Im Alter von
6 Wochen:
Rotavieren (Grundimmunisierung 1)
2 Monaten (Grundimmunisierung 1):
Möglichst als mehrfachkombination: Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (H. influenzae Typ b), Kinderlähmung (Polyomelitis), Hepatitis B, Pneumokokken, Rotaviren ( Grundimmunisierung 2)
3 Monaten (Grundimmunisierung 2):
Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (H. influenzae Typ b), Kinderlähmung (Polyomelitis), Hepatitis B, Rotaviren (hier auch bei der nächsten Impfung möglich, Grundimmunisierung 3)
4. 2 Monaten (Grundimmunisierung 3):
Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (H. influenzae Typ b), Kinderlähmung (Polyomelitis), Hepatitis B, Pneumokokken (G2), Rotaviren (sofern nicht im 3. Lebensmonat geschehen).
11.-14. Monate (Grundimmunisierung 4):
Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Hib (H. influenzae Typ b), Kinderlähmung (Polyomelitis), Hepatitis B, Pneumokokken,
sowie:
Grundimmunisierung Meningokokken C (ab 12 Monaten)
Grundimmunisierung 1 für Masern-Mumps-Röteln, Windpocken (Varizellen)
15.-23. Lebensmonat:
Grundimmunisierung 2 für Masern-Mumps-Röteln, Windpocken (Varizellen)
Während des 3. bis 5. Lebensjahres können die noch nicht ausgeführten Impfungen nachgeholt werden.
5.- 6. Jahre (vor der Einschulung):
Auffrischimpfungen: Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten
9. – 14. und 15.-16. Jahre:
Entweder Aufbau einer Grundimmunisierung bei unvollständigem Impfplan oder Auffrischimpfungen: Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polyomelitis), Keuchhusten
9.-14. Jahre:
Papillomavirus: Grundimmunisierung für alle Mädchen mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 5 Monaten. Bei Nachholimpfung beginnend im Alter > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich.
Ab 18. – > 60. Lebensjahr:
Entweder Aufbau einer Grundimmunisierung oder Schließen von Impflücken bei unvollständigem Impfplan oder Auffrischimpfungen.
Zur Impftechnik
Die meisten Impfungen erfolgen in einen Muskel (intramuskuläre Impfung). Ausnahmen sind ausdrücklich erwähnt! Die Impfung soll mit einer 25-er Nadel erfolgen, um auch sicher die Muskulatur zu erreichen. Mit einer 16-er Nadel erfolgt die Impfung meist unter die Haut, was mit verstärkten örtlichen Impfreaktionen verbunden ist (2). Die Impfstelle soll gut durchblutetet sein, um eine optimale Immunität zu erreichen (3).
Schmerzfreie Impfung bei Spina bifida
Alle Impfungen können bei Spina bifida an sensibel gestörten Hautstellen erfolgen. Hierdurch ist eine Sensibilisierung gegen Schmerzen zu vermeiden. Die schmerzunempfindlichen Haut- und Muskelzonen sollten durch einen Arzt in ein Sensibilitätsschema eingezeichnet sein. Ab einer Lähmungshöhe von L3-4 kann die (schmerzfreie) Impfung bevorzugt vorne seitlich am Oberschenkel (in den hier liegenden Muskel M. vastus lateralis) erfolgen, bei einer Empfindungsstörung unterhalb von S1 im Bereich des Gesäßes. Ist dies nicht möglich, ist die Impfstelle vorher mit Emla ® zu betäuben.
Impfhindernisse
- Allgemeine Impfhindernisse bestehen bei Spina bifida und Hydrozephalus in keinem Lebensalter. Das Immunsystem ist normal entwickelt.
- Vorübergehende Impfhindernisse liegen vor, wenn Impfungen wegen besonderer Beeinträchtigung nicht ausgeführt werden dürfen. Hierzu gehören:
- Schwere Beeinträchtigung des körperlichen Befindens, z.B. Gedeihstörungen bei Säuglingen
- Schwächezustände, Asthma, Blutarmut, sind bis zur Ausheilung als ein Impfhindernis anzusehen.
- Fieberhafte Erkrankungen: Während einer fieberhaften Erkrankung (z.B. Bronchitis, Lungenentzündung, Nierenbeckenentzündung, Durchfall, entzündlichen Knochenerkrankungen) sind Impfungen nicht möglich. Nach Abklingen des Fiebers und fehlender Beeinträchtigung, kann die Impfung nachgeholt werden. Zweifel, ob eine Infektionskrankheit überwunden ist, lassen sich durch eine orientierende Blutuntersuchung (Blutbild, Schnelltest C-reaktives Protein) ausräumen.
- Keine Bedenken (falsche Kontraindikationen) bestehen bei leichten (banalen) Infekten (auch wenn sie mit Temperaturen < 38,5° einhergehen), nach Fieberkrämpfen in der Vorgeschichte, Ekzeme oder andere Hauterkrankungen, (vorherige, gleichzeitige oder geplante) Behandlung mit Antibiotika, Schwangerschaft der Mutter des Impflings (vgl. jedoch Anmerkung unter Varizellen) nicht fieberhaften Harnwegsinfektionen, bei umschrieben entzündlich verändertem Dekubitus, bei nicht-entzündlichen Durchfällen, z.B. bei dünnem Muttermilchstuhl, Zersetzungsstühlen.
- Bei chronisch entzündlichen Erkrankungen z.B. der Harnblase, der Nieren oder Knochen können Impfungen ausgeführt werden, wenn eine krankhafte körperliche Belastung der Erkrankung durch eine Blutuntersuchung ausgeschlossen wurde: Überprüft werden im Blut sowohl die Entzündungshinweise (BSG, CRP, Blutbild) wie auch die Kompetenz des Immunsystems (Elektrophorese, Immunglobuline).
- Epileptische Anfälle: Bei ständig auftretenden Krämpfen sind Lebendimpfungen nicht möglich. Bei einem gut eingestellten Krampfleiden oder bei Krampfleiden in der Familie besteht kein Impfhindernis.
- Medikamente: Während der Einnahme von Medikamenten, die die Körperabwehr schwächen oder hemmen (z.B. Cortison) muss eine Impfung unterbleiben. Nach längerer Anwendung, d.h. nach Anwendung über Wochen und Monate, ist ein Abstand von bis zu 6 Monaten einzuhalten, bevor Impfungen mit Lebendimpfstoffen ausgeführt werden dürfen. Hingegen ist eine Einmalgabe von Cortison (z.B. zur Behandlung eines Pseudocroup) kein besonderer Impfabstand einzuhalten; maßgebend ist hier die Beeinträchtigung durch den Infekt (s.o.). Zu beachten ist, dass nach Anwendung von Gammaglobulinen der Aufbau eines Immunschutzes durch Impfungen etwa 6 Monate lang abgeschwächt sein kann.
- Schwangerschaft: Nicht dringend erforderliche Impfungen vor allem mit Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen sollten während einer Schwangerschaft unterbleiben.
Impfungen und Anästhesie / Narkose
Es gibt weder theoretische noch klinische Überlegungen, dass Impfungen und zeitnahe operative Eingriffe unverträglich sind oder dass ein erhöhtes Narkoserisiko besteht. Aber: um mögliche Impfreaktionen und Komplikationen durch eine Operation zu unterscheiden, werden Mindestabstände zwischen Operationen und Impfungen empfohlen. Bei Wahleingriffen sollte nach Gabe von Totimpfstoffen ein Mindestabstand von 3 Tagen, bei Lebendimpfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden Bei dringender Operationsindikation kann jederzeit ein operativer Eingriff erfolgen auch wenn eine Impfung vorausgegangen ist. Die Narkoselenkung sollte jedoch unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen (verdichtete Beaufsichtigung, Überwachung durch Pulsoxymetrie, ggf. Sauerstoffgabe nach der Op.) erfolgen. Bei leichten Allgemeininfekten sollten Wahleingriffe vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verschoben werden. Bei Kindern, die älter als 5 Jahre alt sind, besteht kein erhöhtes Risiko mehr.
Impfreaktionen
Als Impfreaktion wird die Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff bezeichnet. Sie kann völlig unbemerkt verlaufen, kann aber von Person und Person sowie vom Impfstoff unterschiedlich ausgeprägt sein. Am Ort der Impfung sind möglich: Rötung, Schwellung, Schmerz. Allgemeinreaktionen wie Fieber, Übelkeit, Erbrechen; Kopf-Gliederschmerzen können innerhalb von 72 Stunden auftreten. Bei Lebendimpfstoffen kann (selten) 7 – 10 Tage nach der Impfung eine der Krankheit ähnliche flüchtige Symptomatik festzustellen sein: z.B. bei der MMR-Impfung ein leichter Masern-Hautausschlag oder/und eine Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Nie jedoch wurden Komplikationen der Erkrankungen z.B. bei Masern (Lungenentzündung, Ohrentzündungen. Hirnentzündung, bleibende Schäden) beobachtet. Grundsätzlich ist es geraten, alle Impfreaktionen mit dem betreuenden Arzt zu besprechen.
Impfkomplikationen
sind sehr viel seltener als Komplikationen durch die Erkrankung. Der
Verdacht einer Impfkomplikation besteht, wenn die Impfreaktion über das
übliche Maß hinaus geht.
Hierzu gehören:
- über 5 Tage anhaltende Schwellung mit Verhärtung der Impfstelle,
- Fieber unter 39° C mit Kopf- und Gliederschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit, Mattigkeit,
Unruhe, Lymphknotenschwellung, - 1-3 Wochen nach der Impfung auftretende Symptome der geimpften Krankheit.
Bei derartigen Impfkomplikationen ist auf jeden Fall eine ärztliche Stellungnahme geboten.
Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen (alphabetisch)
Diphtherie (D,d):
Die Impfung steht in zwei Stärken zur Verfügung: für die
Grundimmunisierung wird die stärkere Form (D) verwendet, Auffrischungen
bzw. einer Erstimpfung ab einem Alter von 5-6 Jahren steht die
Schwachform (d) zur Verfügung. Die Diphtherieimpfung soll möglichst mit
der Impfung gegen Tetanus (Td) und wenn nötig mit dem
Keuchhusten-Impfstoff (P) kombiniert werden.
Hämophilus influenzae Typ b (Hib):
Die Impfung schützt im Säuglings- und Kleinkindalter gegen eine
Hirnhautentzündung (Meningitis) Ab einem Alter von 5-6 Jahren ist sie
nur noch ausnahmsweise (nach Milzentfernung) erforderlich.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Wegen der Beeinträchtigung und der erhöhten Anfälligkeit des Gehirns durch den Hydrozephalus ist die Impfung besonders wichtig.
Hepatitis B (HB):
Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- und Kleinkindalter ist eine
Wiederimpfung nach 10 Jahren, nur bei Kindern und Jugendlichen mit einem
besonderen Infektionsrisiko empfohlen.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus:
Zu den Risikogruppen werden Patienten mit häufigen Operationen und
chronischen Erkrankungen der Nieren- (Dialysepatienten) und Leber sowie
Menschen gezählt, die in Gemeinschaftseinrichtungen (Internaten, Heimen)
leben. Eine – sonst nicht übliche – Auffrischimpfung nach 10 Jahren ist
deshalb zu empfehlen.
Humane Papillomaviren (HPV): Die HPV-Typen 16 und 18 können Ursache von Gebärmutterhalskrebs sein. Die derzeitige Empfehlung, alle Mädchen ab dem 9. Lebensjahr gegen HPV zu impfen, hat das Ziel, Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr zu erreichen. Die Impfung kann aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen. Über die Dauer des Schutzes gibt es noch keine verlässlichen Angaben.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die Impfung ist (erst) zu empfehlen, wenn eine Partnerbeziehung mit Intimkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
Influenza: >> Grippe
Keuchhusten (ap): Der Impfstoff steht nur als Kombinationsimpfstoff (mit Tetanus und Diphtherie) zur Verfügung. Seit der Einführung dieser neuen, gut verträglichen Impfstoffe, wurden die gefürchteten Nebenwirkungen der Impfung (schneller Fieberanstieg, Fieberkrämpfe, Krankheitsgefühl) nicht mehr beobachtet. Um einen Impfschutz zu erhalten, sind Auffrischimpfungen mit 5-6 und 9-17 Jahren empfohlen. Bei Kontakt mit Keuchhusten wird eine antibiotische Behandlung ausgeführt
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus:
Mit den krankheitsbedingten Hustenattacken ist ein krankhaft hoher
Druckanstieg im (z.B.) Kopf und in der Harnblase verbunden. Durch den
Überdruck im Kopf ist bei funktionierendem Shunt eine Überdrainage (und
deren negative Auswirkungen) denkbar, bei Shunt mit eingeschränkter oder
fehlender Shuntfunktion können Überdrucksymptome auftreten. Auch in der
gefüllten Harnblase kommt es zu hohen Druckwerten, weshalb eine
regelmäßige Katheterentleerung der Harnblase während der Krankheit
besonders sorgfältig zu beachten ist.
Kinderlähmung:
Wegen des WHO-Zieles, die Kinderlähmung weltweit auszurotten, gehört
die Impfung zu den Standardimpfungen. Allerdings wurde die
Schluckimpfung wegen der möglichen Ansteckungsgefahr zugunsten eines
inaktivierten Polioimpfstoffes (IVP) verlassen, der zusammen mit anderen
Impfstoffen gespritzt wird.
Masern:
Die Masernimpfung wird (nur) als Kombinationsimpfstoff gegen
>> Mumps und >> Röteln bis zum 11.-14. Lebensmonat gegeben
(gespritzt). Eine zweite Impfung soll bis zum Ende des 2. Lebensjahres
erfolgt sein. Die gefürchteten Masernkomplikationen, vor allem die
Entzündung (Enzephalitis) oder der Lungen können sicher vermieden werden
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus:
Die Wichtigkeit der Impfung ergibt sich durch mögliche komplizierte
Verläufe durch die hydrozephale Beeinträchtigung des Gehirns sowie bei
Atemstörungen, die im gestörten Atemzentrum oder den Lungen
(Minderbelüftung durch Skoliose, Adipositas oder obstruktive Bronchitis)
ihren Ursprung haben.
Meningokokken:
Die Impfung erfolgt einmalig möglichst früh im 2. Lebensjahr, um eine
(schwere) eitrige Hirnhautentzündung (Meningitis) zu vermeiden.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Wie
bei den Masern wird eine erhöhte Anfälligkeit des hydrozephalen Gehirns
angenommen, weshalb die Impfung besonders zu empfehlen ist.
Mumps:
Die Impfung schützt gegen eine (Virus-)entzündung der Ohrspeicheldrüse
(und andere Drüsen) und des Gehirns (seröse Meningitis). Sie wird stets
zusammen mit der Impfung gegen >> Masern und >>Röteln
verabreicht,
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die
Impfung wird besonders empfohlen wegen der (angenommenen)
Beeinträchtigung des Gehirns und der erhöhten Schädigungsgefahr der
Hoden.
Pertussis: >> Keuchhusten
Pneumokokken:
Primäres Impfziel einer allgemeinen Impfung bei allen Kindern bis zur
Vollendung des 2. Lebensjahres ist die Senkung der Krankheitshäufigkeit
(Morbidität) vor allem der eitrigen Hirnhautentzündung (Meningitis).
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die Impfung wird besonders empfohlen wegen der (angenommenen) Beeinträchtigung des Gehirns durch den Hydrozephalus.
Poliomyelitis (IVP): >> Kinderlähmung
Röteln: Die
Impfung verhindert eine (Virus-)entzündung des Gehirns (seröse
Meningitis), der Ohren (mit der möglichen Folge einer Hörschädigung)
u.a. Vor allem aber schützt sie das heranwachsende Kind während der
Schwangerschaft. Deshalb ist es das WHO-Ziel, die Röteln auszurotten,
weshalb Mädchen wie Jungen (immer zusammen mit der Impfung gegen
>> Masern und >>Mumps) geimpft werden.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die Impfung wird besonders empfohlen wegen der (angenommenen) Beeinträchtigung des Gehirns durch den Hydrozephalus.
Varizellen: >> Windpocken
Windpocken:
Abgesehen davon, dass mit Windpocken eine unangenehm juckende
Hauterkrankung verbunden ist, kann die Krankheit bei Ungeborene von
Müttern ohne Immunschutz mit einer Schädigung verbunden sein. Die
Impfung wird im 11. und 14. Lebensmonat (bei einem Mindestabstand von
einem Monat) meist kombiniert mit anderen Impfstoffen ausgeführt.
Reiseimpfungen (R) und Indikationsimpfungen (I) (1) (5)
Cholera (R): Die Impfung erfolgt als Reiseimpfung nur auf Verlangen eines Ziel- oder Transitlandes, Eine WHO-Empfehlung besteht jedoch nicht.
FSME (I, R):
Die Impfung schützt vor den (Virus-) Erregern der
Frühsommer-Meningoenzephalitis, die durch einen Zeckenbiss übertragen
wird. Das Virus ist vor allem in trockenen Tiefebenen Deutschlands
(Oberrhein, Schwarzwald, Donautal, Bayerischer Wald) aber auch in
anderen Ländern verbreitet, Genaue Auskünfte über die
Infektionsgefährdung erteilen die regionalen Gesundheitsämter. Im
Internet wird das Verbreitungsgebiet regelmäßig aktualisiert und farbig
dargestellt
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus:
Wegen erhöhter Gefährdung durch die Erkrankung des Gehirns ist eine
Impfung bei Reisen in Gebiete mit besonderer Verbreitung empfohlen, vor
allem bei Aufenthalt in waldreichen und buschigen Gebieten. In Städten
ist die Ansteckungsgefahr weitaus geringer.
Gelbfieber (R):
Die einmalig auszuführende Impfung ist nur beim Besuch einiger weniger
afrikanischer und südamerikanischer Ländern erforderlich.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die Erkrankung ist
selten und die Reisen in gefährdete Gebiete eher die Ausnahme. Wegen
möglicher ernster Impfnebenwirkungen wird von einer Impfung abgeraten.
Das Gesundheitsamt kann bei vorgeschriebener Impfung eine
Ausnahmegenehmigung erteilen.
Grippe:
Die jährliche Impfung der über 60-jährigen erfolgt im Herbst mit einem
Impfstoff mit Antigenen, die von der WHO jährlich neu festgelegt werden.
Besonderheiten bei Spina bifida und Hydrozephalus: Die Impfung wird bei
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei chronischen Erkrankungen der
Atemregulierung, der Lunge (chronische obstruktive Bronchitiden, Asthma)
…und der Nieren (Niereninsuffizienz, Dialyse) empfohlen.
Hepatitis A (I, R):Die Impfung erfolgt bei Gefährdung in Gemeinschaftseinrichtungen oder bei Reisen in Gebiete mit mangelnder Hygiene. Für die Grundimmunisierung zwei Injektionen erforderlich (Monate 0, 6 bis 12). Zwei bis vier Wochen nach der ersten Dosis ist der Impfschutz zwar schon sehr zuverlässig, doch erst die Auffrischung nach sechs bis zwölf Monaten sorgt für einen Langzeitschutz. Die Dauer des Langzeitschutzes ist unbekannt. Man rechnet jedoch mit mindestens fünf Jahren, eventuell sogar zehn.
Tollwut: Die Erkrankung tritt weltweit auf und führt nach dem Ausbruch immer zum Tod. Die Impfung erfolgt nach Verletzung (auch leichte blutende Kratzer) durch tollwütige Tiere (Nager, Hunde, Katzen). Reisende, die in Tollwut-gefährdete Länder fahren und dort längere Zeit unterwegs sind oder Abenteuer-Reisen unternehmen, haben ein erhöhtes Infektionsrisiko. In den Tropen und Subtropen muss jedes Tier als tollwutverdächtig gelten. Das gilt ganz besonders für Straßenhunde.
Tuberkulose: Die Tuberkulose ist eine Weltseuche, aber in Westeuropa so selten geworden (1:100.000), dass eine Impfung nur bei Reisen in Risikoländer mit (sehr) mangelhafter Hygiene noch empfohlen wird. In Deutschland steht zur Zeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung.
Impfen nützt – Impfen schützt!
Dieser alte Werbespruch hat – auch bei Spina bifida und Hydrozephalus – nichts von seiner Bedeutung verloren.
(1) Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut
Epidemiologisches Bulletin (Juli 2007) Nr. 30, 267-287
(2) Diggle L, Deggs JJ, Pollard AJ (2006) Effect of needlesize on
immunogenicity and reactogenicity of vaccines in infants: randomised
controlled trial. Brit med J 333: 571-574.
(3) Quast U. Ist eine intragluteale Impfung heute noch angebracht? (2001),
Monatsschr. Kinderheilk 149: 954
(4) Schmidt J: Fieberhafter Infekt, Impfung und Narkose
(5) CRM Handbuch Reisemedizin. Hrsg. Centrum für Reisemedizin (2008).
(das Buch ist in jeder besseren Apotheke einzusehen) www.crm.de
Kleines Impf-Glossar
aktive Impfung: >> Impfung
aP, ap: azellulärer Impfstoff mit hoher Antigenkonzentration (aP) und mit niedriger Antigenkonzentration (ap) gegen >> Keuchhusten (Pertussis)
attenuiert: abgeschwächt.
Auffrisch(ungs)impfung: Wiederholung einer bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgeführten Impfung. Eine A. sollte nicht früher als 5 Jahre nach der letzten gleichartigen Impfung erfolgen.
Gammaglobulin:
Normales, im Körper gebildetes Eiweiß, Teil des körpereigenen
Abwehrsystems gegen Krankheitserreger oder körperfremder Substanzen. G.
steht auch als Medikament zur Stärkung der Körperabwehr zur Verfügung.
Vgl. Gammaglobulin und >> Impfung.
Grundimmunisierung: (erster) Aufbau eines Impfschutzes gegen eine Erkrankung.
Globulin: kugelförmige Eiweiße, die im Körper unterschiedliche Funktionen wahrnehmen. Vgl. >> Gammaglobulin
Grundimmunisierung: Schrittweiser planvoller Aufbau eines Immunschutzes gegen Erkrankungen, Impfstoff: Ein monovalenter Impfstoff enthält nur einen Wirkstoff (Beispiel: Tetanus-Impfstoff., ein polyvalenter Impfstoff setzt sich aus mehreren Wirkstoffen zusammen (Beispiel: Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff). Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sind polyvalente Impfstoffe sind zu bevorzugen. Lebendimpfstoffe bestehen aus sehr geringen Mengen lebender Keime. Sie sind so abgeschwächt, dass sie sich zwar noch vermehren, aber die Krankheit nicht mehr auslösen können (Beispiel; Masern, Mumps, Röteln, Windpocken). Totimpfstoffe enthalten entweder ganze, abgetötete Erreger, Bruchstücke davon oder nur das Gift (Toxin). T. können einen Immunschutz aufbauen, aber sie können sich weder vermehren noch die Krankheit auslösen. Vgl. auch >> Gammaglobulin.
Impfung:
Impfungen setzen eine für den Körper meist Auseinandersetzung des
Immunsystems – das bei Spina bifida- und Hydrozephalus-Betroffenen
völlig intakt ist – in Gang.
Die aktive Impfung
erfolgt mit abgeschwächten (attenuierten) Erregern oder
vermehrungsfähigen Teilen von Erregern. Gegen die Erreger bildet das
Immunsystem selbst (aktiv) die schützenden Antikörper
(Beispiel: >> Masern-Impfung).
Bei der passiven Impfung
werden immunwirksame Substanzen in den Körper gegeben (meist gespritzt,
vgl. >> Impftechnik). Durch diese Stoffe wird der Körper gegen
Erkrankungen geschützt. Es bedarf keiner Eigenreaktion des Immunsystems,
es bleibt passiv (Beispiel: >> Tetanus-Impfung).
Indikationsimpfung (I): Eine Impfung, die aus einem besonderen Anlass ausgeführt wird, z.B. die >> Grippeimpfung, die >> Hepatitis A-Impfung >> Tollwutimpfung. Vgl. Kapitel: Reise- und Indikationsimpfungen
IPV: Inaktiviertes Poliomyelitis-Virus, das inzwischen statt der früher üblichen Schluckimpfung verabreicht wird.
Lebendimpfstoff: Impfung mit einem abgeschwächten, aber vermehrungsfähigen Impfstoff. Lebendimpfungen erfolgen gegen Masern, Röteln, Mumps u.a. Gegensatz: >> Totimpfstoff. Vgl. >> aktive Impfung.
monovalent: >> Impfstoff
passive Impfung: durch die Impfung werden >> Totimpfstoffe geimpft, die eine Immunität (passiv) verleihen, ohne das das Immunsystem des Körpers (aktiv) beansprucht wird
polyvalenter Impfstoff: >> Impfstoff
Regelimpfung: >> Standardimpfung
Reiseimpfung (R): Impfungen zum Immunschutz bei Reisen.
Standardimpfung (S): Zu allgemeiner Anwendung empfohlene Impfungen nach dem aktuellen >> Impfplan.
Totimpfstoff: >> Impfstoff.